Pferde und Recht - Durchführung der Besteuerung
Umsatzsteuervoranmeldung
Der Unternehmer hat für jeden Kalendermonat die darauf entfallende Steuerschuld bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu bemessen und zu entrichten. Für Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen haben, ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum. Die Vorauszahlungsberechnung hat unter Verwendung einer “Umsatzsteuervoranmeldung“ (Formular U 30) zu erfolgen.
Die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt kann in folgenden Fällen entfallen:
Die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt kann in folgenden Fällen entfallen:
- wenn sich bei der Gegenüberstellung der Umsatzsteuer mit der Vorsteuer eine Gutschrift ergibt
- wenn die errechnete Zahllast beim Finanzamt zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet wird,
- wenn der Jahresumsatz unter 35.000 Euro (bis 31.12.2019: 30.000 Euro) beträgt.
Nähere Informationen zur Anmeldung zu FinanzOnline siehe https://finanzonline.bmf.gv.at/
Die Rückerstattung von USt-Guthaben kann mit dem Formular AS32 beantragt werden
Umsatzsteuererklärung
Der Unternehmer hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Umsatzsteuererklärung abzugeben (Formular U1). Termin für die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich der 30. April des folgenden Jahres. Bei elektronischer Übermittlung verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni.
Was ist zu tun? - Checkliste
1. Prüfung der Kleinunternehmergrenze
3. Vorsteuerpauschale oder tatsächliche Verrechnung?
4. Antrag Steuernummer mittels Formular Verf 16 oder 24; Antrag UID nur bei tatsächlicher Verrechnung
5. Rechnungsmuster anfertigen
6. Laufende Aufzeichnungen führen
7. Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich verrechnen
8. Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
- wenn ja – keine Meldung beim Finanzamt erforderlich
- wenn nein – siehe folgend
3. Vorsteuerpauschale oder tatsächliche Verrechnung?
4. Antrag Steuernummer mittels Formular Verf 16 oder 24; Antrag UID nur bei tatsächlicher Verrechnung
5. Rechnungsmuster anfertigen
6. Laufende Aufzeichnungen führen
7. Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich verrechnen
8. Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
- Erste Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (je nach Umsatz vierteljährlich oder monatlich)
- Erste Umsatzsteuererklärung bis spätestens 30. April des Folgejahres in Papierform abgeben, bei Onlineerklärung bis 30. Juni des Folgejahres