Pferde und Recht - Reitveranstaltungen
Wird ein Turnier in der Absicht durchgeführt Einnahmen zu erzielen, wird eine Veranstaltungsbewilligung benötigt.Besteht hingegen keine Erwerbsabsicht und dient die Veranstaltung ausschließlich sportlichen Zwecken ist die Veranstaltung der Behörde lediglich anzuzeigen.
Zuständige Behörde ist die Gemeinde, bei Veranstaltungen, die in ihrer Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausgehen, die Bezirkshauptmannschaft.
Zuständige Behörde ist die Gemeinde, bei Veranstaltungen, die in ihrer Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausgehen, die Bezirkshauptmannschaft.