Zuschlag für Pheromonfallen gegen Rübenderbrüssler
UBB- und Bio-Teilnehmer können den Zuschlag sowohl auf aktuellen Zuckerrübenflächen als auch auf jenen des Vorjahres beantragen.
Spätestens 14 Tage nach Anbau der Zuckerrüben müssen die Fallen eingegraben sein und mindestens 5 Wochen am Feld belassen werden.
Ein regelmäßiges Entleeren der Fallen, das Führen von Aufzeichnungen und das Aufbewahren von Belegen über den Bezug der Pheromone und der Fallen nach Entfernung von der Fläche sind weitere Vorgaben für den Erhalt des Zuschlags.
Die Beantragung im MFA erfolgt mittels lagegenauer Kennzeichnung der Schläge, auf denen Fallen eingegraben werden, mit dem Code „PZR“ (Pheromonfallen Zuckerrüben).
Gemeinsam mit der Agrana hat die LK NÖ ein einseitiges Merkblatt zum Zuschlag erstellt. Es listet alle Förderbedingungen auf und erläutert, wie er auf einfache und sicherer Art im MFA beantragt werden kann. Die Agrana wird das Merkblatt bei der Saatgutverteilung aushändigen und auch online – im sogenannten RIS (Agrana Rohstoffinformationssystem) – platzieren.
Spätestens 14 Tage nach Anbau der Zuckerrüben müssen die Fallen eingegraben sein und mindestens 5 Wochen am Feld belassen werden.
Ein regelmäßiges Entleeren der Fallen, das Führen von Aufzeichnungen und das Aufbewahren von Belegen über den Bezug der Pheromone und der Fallen nach Entfernung von der Fläche sind weitere Vorgaben für den Erhalt des Zuschlags.
Die Beantragung im MFA erfolgt mittels lagegenauer Kennzeichnung der Schläge, auf denen Fallen eingegraben werden, mit dem Code „PZR“ (Pheromonfallen Zuckerrüben).
Gemeinsam mit der Agrana hat die LK NÖ ein einseitiges Merkblatt zum Zuschlag erstellt. Es listet alle Förderbedingungen auf und erläutert, wie er auf einfache und sicherer Art im MFA beantragt werden kann. Die Agrana wird das Merkblatt bei der Saatgutverteilung aushändigen und auch online – im sogenannten RIS (Agrana Rohstoffinformationssystem) – platzieren.