Weidedokumentation - ab 1. April nicht vergessen
Bio-Betriebe bzw. Teilnehmer an der Maßnahme "Tierwohl - Weide" müssen in der Weideperiode Aufzeichnungen (topaktuelles Weidetagebuch) zur Weidehaltung führen. Im Folgenden wird auf die Vorgaben der Weide für Bio-Betriebe eingegangen.
Wann muss man raus - Weideperiode
Die Weideperiode erstreckt sich von 1. April bis 31. Oktober. Innerhalb dieses Zeitraums ist allen Raufutterverzehrer ein Weidegang zu ermöglichen und das Weidetagebuch zu führen.
Wer muss raus? - Tierkategorien
Es ist allen Pflanzenfressern ein Weidezugang in der Weideperiode zu gewähren (Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden).
Ausgenommen sind Jungtiere in der Säugezeit:
- Kälber: 90 Tage
- Lämmer/Kitze: 45 Tage
Temporäre Weideunterbrechungen:
Unter bestimmten Umständen ist eine Unterbrechung der Weide möglich – diese sind im Weidetagebuch zu vermerken bzw. bei Einzeltieren ist das Tier mit entsprechender Begründung anzuführen.:
Betriebsbezogene Ausnahmen (keine Einzeltierdoku notwendig)
Betriebsbezogene Ausnahmen (keine Einzeltierdoku notwendig)
- Bodenzustand/Witterung:
Bei sehr feuchten Bodenverhältnissen, die bei Weidehaltung zu einer nachhaltigen Grasnarbenschädigung führt, kann kurzzeitig auf die Weide verzichtet werden. Extreme Trockenheit die zu einer Grasnarbenschädigung führen kann. Dabei muss zuerst die Möglichkeit einer Weideausweitung bedacht werden.
Ebenfalls ist die Beweidung nicht verpflichtend wenn aufgrund jahreszeitlicher Gegebenheiten (z.B.: Schneelage bei Weidebeginn im Frühjahr od. Schneelage zum Ende der Weideperiode).
Die Zeiträume sind im Weidetagebuch festzuhalten. Es können auch Perioden zusammengefasst werden.
- Veterinärmedizinische Unterbrechungen:
Aufgrund von Krankheit oder Verletzungen kann der Weidezugang bei einzelnen Tieren unterbrochen werden. - Routinemaßnahmen:
Unterbrechungen aufgrund der Belegung, dem Trockenstellen (nicht die gesamte Trockenstehzeit), geburtsnaher Zeitraum, Verkaufsvorbereitung, Klauenpflege o.ä. - Quarantänemaßnahmen:
Im erforderlichen und praxisüblichen Ausmaß.
Die Aufzeichnungen sind grundsätzlich formfrei zu führen. Eine mögliche Form ist das im Link angeführte Aufzeichnungsblatt.
Weidejournal - Weideaufzeichnung per Vorlage. Es können auch elektronische Aufzeichnungen (z.B.: Excel) oder Kalender verwendet werden.
In der praktischen Weidehaltung ist ein zeitiger Weidebeginn beim spitzen der Gräser maßgeblich für den Start in die neue Weidesaison. Teilweise haben die ersten Tiere schon mit Ende Februar die ersten Weidetage hinter sich gebracht.
Dieser frühe Weidebeginn hat sehr positive Auswirkungen auf den Bestand. Voraussetzungen sind hier natürlich weidetaugliche Arten, wie Wiesenrispe, englisches Raygras oder Weißklee. Durch den frühen Verbiss und den Tritt der Tiere gehen die Pflanzen stärken in den seitlichen Wuchs und es entsteht eine trittsichere Grasnarbe.
Folgend noch ein paar Erläuterungen zur Weidehaltung gemäß EU-Bio Verordnung:
Haltungsformen
Je nach Haltung ist den Tieren ein gewisses Mindestmaß an Weide zur Verfügung zu stellen. Es werden folgende Haltungsformen unterschieden:
Sonderfall männliche Rinder: Die einzige Ausnahme zur Weidehaltung auf Bio-Betrieben gibt es bei der Haltung von männlichen Rindern. Diese müssen bei einer Haltung in Haltungsform A (Laufstall mit richtliniengerechten Auslauf) ab einem Alter über 12 Monate nicht zwingend Zugang zu Weideflächen haben.
Je nach Haltung ist den Tieren ein gewisses Mindestmaß an Weide zur Verfügung zu stellen. Es werden folgende Haltungsformen unterschieden:
- Haltungsform A: Laufstall mit richtlinienkonformen Auslauf (ganzjährig begehbar)
- Haltungsform B: Laufstall ohne richtlinienkonformen Auslauf
- Haltungsform C: Temporäre Anbindehaltung
- Haltungsform D: Ganzjährige Freilandhaltung
- Optimum an Weide: Die Weide wird den Aspekten Fütterung und Bewegung gerecht, wobei der Bewegungsaspekt mitunter im Vordergrund steht. Eine Umsetzung als Bewegungsweide ist möglich, wobei die Grasnarbe überwiegend erhalten bleiben muss.
- Maximum an Weide: Die Weide muss den Aspekten Fütterung und Bewegung in umfassender Weise Rechnung tragen.
Sonderfall männliche Rinder: Die einzige Ausnahme zur Weidehaltung auf Bio-Betrieben gibt es bei der Haltung von männlichen Rindern. Diese müssen bei einer Haltung in Haltungsform A (Laufstall mit richtliniengerechten Auslauf) ab einem Alter über 12 Monate nicht zwingend Zugang zu Weideflächen haben.