Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige in Oberösterreich
Der Pflegebedürftige oder das Kind, für welches Pflegegeld bezogen wird, muss mindestens Anspruch auf ein Pflegegeld der Stufe 3 haben. Gefördert werden die Urlaube unabhängig davon, ob die Auszeit mit oder ohne die zu pflegende Person/das pflegebedürftige Kind verbracht wird.
Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt 206,95 Euro, unabhängig von der Dauer (mind. eine Übernachtung). Wurde der Urlaub in Oberösterreich verbracht, erhöht sich der Zuschuss auf 266,08 Euro. Der Zuschuss wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (Rechnung des Beherbergungsbetriebes auf die antragstellende Person, Bescheid über die Festlegung der Pflegegeldstufe) und des vollständig ausgefüllten Antragsformulars an die antragstellende Person ausgezahlt. Der Hauptwohnsitz des pflegenden Angehörigen muss sich mindestens sechs Monate vor Urlaubsantritt in Oberösterreich befinden. Die Gewährung der Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach Ende des Urlaubs beim Amt der OÖ Landesregierung von der Hauptpflegeperson gestellt werden.