Stickstoff-Saldierung in der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ – Teil 1: Grundsätze in der Berechnung
Grundsatz
Ein Stickstoffüberschuss von mehr als 10 kg N/ha gemäß schlagbezogener Bilanzierung ist für die Folgekultur zu berücksichtigen.
Bei der Bilanzierung wird die tatsächlich gedüngte Stickstoffmenge pro Hektar dem tatsächlichen Entzug durch die Ernte gegenübergestellt. Etwaige Stickstoffwerte aus Vorfrüchten (z.B. Ackerbohne) oder die Stickstoffmenge durch das Bewässerungswasser sind der Düngung zuzuschreiben.
Grundsätzliche Berechnungsmethodik
etwaige Vorfruchtwirkung | kg N/ha |
+ Summe N aus aktiver Düngung | kg N/ha |
= Summe N Zufuhr | kg N/ha |
- Entzug durch die Ernte | kg N/ha |
= N-Saldo | kg N/ha |
Die zur Berechnung erforderlichen Entzugszahlen je Kultur sind in der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) zu finden. Ein Auszug mit in diesem Kontext relevanten Zahlen ist im Downloadbereich zu finden.
Beispielberechnung:
- Körnermais mit einem geschätzten Ertrag von 11 t Trockenmasse/ha. Gemäß NAPV befindet man sich somit in Ertragslage Hoch 1 (10,5 bis 12 t/ha) und die Düngehöchstmenge beträgt 180 kg N/ha. Vorfrucht war Winterweizen.
- Tatsächlich ausgebracht wurden schließlich 170 kg N/ha und geerntet wurden 11 t Trockenmasse/ha.
Beispielberechnung Saldierung
etwaige Vorfruchtwirkung | 0 kg N/ha |
+ Summe N aus aktiver Düngung | 170,0 kg N/ha |
= Summe N Zufuhr | 170,0 kg N/ha |
- Entzug durch die Ernte (Entzugsfaktor in Hoch 1 = 12,5 kg N/t) | 137,5 kg N/ha (11 t/ha x 12,5 kg N/t) |
= N-Saldo | 32,5 kg N/ha |
In diesem Beispiel entsteht ein errechneter Stickstoffüberschuss von 32,5 kg N/ha. Dieser Überschuss ist in der Gebietskulisse in Oberösterreich für die Düngung der Folgekultur um den Faktor 0,6 zu reduzieren.
In unserem Beispiel würde sich das wie folgt auswirken:
In unserem Beispiel würde sich das wie folgt auswirken:
- 32,5 kg N/ha x 0,6 = 19,5 kg N/ha
- Die maximal zulässige Düngemenge der Folgekultur ist somit um 19,5 kg zu reduzieren.
>> Beispiel: Folgekultur Winterweizen, Ertragslage Hoch 2 (7,5 bis 9 t/ha) und die Düngehöchstmenge beträgt 180 kg N/ha. Zum Weizen darf somit maximal 160,5 kg N/ha (180 kg minus 19,5 kg) gedüngt werden.
Soja und weitere Körnerleguminosen
Gemäß NAPV darf Sojabohne - sofern Anbau mit nicht beimpften Saatgut oder bei mangelhaftem Knöllchenbesatz oder bei erstmaligem Anbau - mit maximal 60 kg N/ha gedüngt werden (TEP: 50 kg N/ha). Diese Vorgabe gilt auch für Teilnehmer am GRUNDWasser 2030.
In der Saldierung nehmen diese Früchte somit eine Sonderstellung ein:
In der Saldierung nehmen diese Früchte somit eine Sonderstellung ein:
- Für Körnerleguminosen ist abweichend zu der Berechnung der NAPV in der N-Saldoberechnung nicht der ertragsabhängige Entzugsfaktor (kg N/t), sondern der N-Bedarf der Kulturen anzusetzen.
- Damit wird auch die N-Fixierungsleistung von Leguminosen entsprechend berücksichtigt. Selbiges gilt für Ackerbohne und Körnererbse als auch für Futterleguminosen (z.B. Klee/Luzerne).
>> Somit reduziert auch Sojabohne einen etwaigen Stickstoffsaldo um 0 bzw. 60 kg N/ha (TEP 50 kg N/ha).
Ergänzende Hinweise
- In Anlage 5 Gebieten (z.B. Traun Enns Platte [TEP]) sind bei den Düngeobergrenzen strengere Vorgaben verpflichtend einzuhalten.
- Für nicht gelistete Kulturen gemäß NAPV sind die Werte für die Mengenbegrenzung aus einschlägiger Fachliteratur abzuleiten.
Wichtig
- Ein etwaiger Stickstoffüberschuss verfällt nicht automatisch bei der nächsten Kultur, sondern erst nach einem tatsächlich nachgewiesenen Ertrag.
- Auch bei einem Stickstoffüberschuss der Vorkultur (positives N-Saldo > 10 kg) ist es zulässig, Kulturen mit einem Düngebedarf unter diesem Überschuss anzulegen.
- Grundsätzlich starten im Wirtschaftsjahr 2023 alle Flächen mit einem Saldo von Null.
- Die Berücksichtigung von N-Überschüssen geht nur in eine Richtung. Etwaige Puffer (mehr entzogen als gedüngt) können nicht mitgenommen werden.
- Höhere Gewalt (Hagel, Trockenheit etc.) darf nicht berücksichtigt werden.
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung empfiehlt bei der komplexen Thematik die Verwendung eines Aufzeichnungsprogramms.
- Im Teil 2 werden weitere Beispielberechnungen aufgezeigt und es wird auf „Saldo-Problemkulturen“ hingewiesen.