Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023
Die nationalen Umsetzungsarbeiten sind damit weitgehend abgeschlossen und bieten Rechtssicherheit für die Bio-Betriebe. Der Verbrauch an Bio-Produkten ist in dieser Zeit trotz globaler Krisen im Wesentlichen stabil geblieben. Mit Jahresende 2022 laufen jedoch einige Übergangsbestimmungen aus, die ab 2023 neu geregelt sind.
In einer Artikelserie informieren wir über national ausständige Anpassungsschritte, die ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Neben rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit ausgelaufenen Übergangsbestimmungen, sind Neuerungen bei der Verwendung von konventionellem Grünlandsaatgut sowie bei Tiereingriffen zu berücksichtigen. Wie bereits angekündigt, werden auch die Bestimmungen zum konventionellen Tierzukauft ab 2023 strikter gefasst. Welche Aufzeichnungen und spezielle Anträge zu beachten sind, um Sanktionen zu vermeiden, sowie weiterführende Links zu allen Themen stellt die Artikelserie im Überblick dar.
In einer Artikelserie informieren wir über national ausständige Anpassungsschritte, die ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Neben rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit ausgelaufenen Übergangsbestimmungen, sind Neuerungen bei der Verwendung von konventionellem Grünlandsaatgut sowie bei Tiereingriffen zu berücksichtigen. Wie bereits angekündigt, werden auch die Bestimmungen zum konventionellen Tierzukauft ab 2023 strikter gefasst. Welche Aufzeichnungen und spezielle Anträge zu beachten sind, um Sanktionen zu vermeiden, sowie weiterführende Links zu allen Themen stellt die Artikelserie im Überblick dar.