Die neuen Jagdverordnungen 2024 im Überblick
Oö. Jagdverordnung
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wurde die Geschäftsordnung für die Gemeindejagdvorstände (Jagdausschüsse) in der Jagdverordnung ausformuliert, um eine in Oberösterreich einheitliche Regelung zu fixieren. Die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene werden durch das Schlichtungsverfahren auf Bezirksebene abgelöst. Durch eine fachliche und mediative Begleitung der Schlichter im Wildschadens-verfahren, soll dieses objektiv und fair gelöst und im besten Fall ein Vergleich zwischen den beiden Parteien erzielt werden.
Verordnung über den Musterpachtvertrag
Verwendet ein Gemeindejagdvorstand für die Verpachtung des Jagdrechtes in ihrer genossenschaftlichen Jagd den Musterpachtvertrag, muss dieser bis längstens 1.März an die Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden. Wird dabei eine Auswahl aus den im Anhang der Verordnung angeführten Zusatzvereinbarungen verwendet, bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung durch die Behörde. Unter diese "vorgeprüften" Zusatzvereinbarungen fallen z.B. ein Bonus-Malus-System auf Basis der Vegetationsbeurteilung bei den Vergleichs- und Weiserflächenbegehungen, oder Vereinbarungen zur Wildfütterung im genossenschaftlichen Jagdgebiet. Der Musterpachtvertrag bietet eine gute Basis für Verpächter und Pächter, um für das jeweilige genossenschaftliche Jagdgebiet ein passendes Packet an Zusatzvereinbarungen zu finden. Die Verwendung anderslautender Verträge ist dennoch möglich, bedarf aber wie bereits erwähnt einer Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Abschussplanverordnung
Eine häufige Frage im Beratungsalltag ist die Errichtung zusätzlicher Vergleichs- und Weiserflächen. Auch in der neuen Abschussplanverordnung hat der Obmann des Gemeindejagdvorstandes die Möglichkeit, zusätzliche Flächen für die Begehung vorzuschlagen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Neuerung, dass dieser Vorschlag bis spätestens 1. Oktober beim forsttechnischen Dienst der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden muss. Die Anzahl dieser zusätzlichen Flächen darf pro Begehung maximal eine Fläche je angefangene fünf bereits bestehende Flächen betragen. Insgesamt darf die Anzahl dieser Flächen jedoch maximal vier je Jagdgebiet betragen. Wichtig ist auch, dass diese Flächen rechtzeitig vor der Begehung durch alle Beteiligten (Obmann des Gemeindejagdvorstandes, Jagdausübungsberechtigten und forsttechnischer Dienst) begangen werden um ein Einvernehmen über das Heranziehen der Fläche zwischen den Parteien herzustellen.
Für die Landwirtschaftskammer OÖ war vor allem wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz gefunden haben. Die Absenkung der Verbissprozente bei Tanne und den Hartlaubbaumarten sind ein wesentliches Zeichen, dass allen Beteiligten die Notwendigkeit des Waldumbaus bewusst ist.
Ebenso wie nach der Veröffentlichung des Jagdgesetzes wird die Landwirtschaftskammer Oberösterreich auch für die Verordnungen in den Bezirken Schulungsveranstaltung für die Gemeindejagdvorstände (Jagdausschüsse) durchführen. Die Einladung zu den Schulungen zu Jahresbeginn 2025 erfolgt wieder über die Bezirksbauernkammer bzw. den Sondernewsletter für die Gemeindejagdvorstände. Als wichtiges Nachschlagwerk für alle Gemeindejagdvorstände ist auch die Broschüre Grundeigentum und Jagd gerade in Überarbeitung.
Für die Landwirtschaftskammer OÖ war vor allem wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz gefunden haben. Die Absenkung der Verbissprozente bei Tanne und den Hartlaubbaumarten sind ein wesentliches Zeichen, dass allen Beteiligten die Notwendigkeit des Waldumbaus bewusst ist.
Ebenso wie nach der Veröffentlichung des Jagdgesetzes wird die Landwirtschaftskammer Oberösterreich auch für die Verordnungen in den Bezirken Schulungsveranstaltung für die Gemeindejagdvorstände (Jagdausschüsse) durchführen. Die Einladung zu den Schulungen zu Jahresbeginn 2025 erfolgt wieder über die Bezirksbauernkammer bzw. den Sondernewsletter für die Gemeindejagdvorstände. Als wichtiges Nachschlagwerk für alle Gemeindejagdvorstände ist auch die Broschüre Grundeigentum und Jagd gerade in Überarbeitung.